L i n g u a A d m i n i s t r a t i o n i s

– Eine Hymne dem Verwaltungsdeutsch –

Verwaltungsdeutsch gehörte ursprünglich zur indogermanischen Sprachenfamilie. Von deren übrigen Sprachen unterscheidet es sich aber grundlegend durch seinen Zweck. Während alle anderen Sprachen sich deshalb entwickelten, damit einer den anderen versteht, gebar die Notwendigkeit das Verwaltungsdeutsch für das genaue Gegenteil. In wunderbarer Weise enthält es zwar einerseits alles, was gesagt werden muss, schützt aber andererseits gleichzeitig die Verwaltung davor, dass der Bürger das auch versteht und somit unbefugten Einblick in Geheimnisse und Mystik der Verwaltung gewinnt. Sich klar ausdrücken heißt für den Verwaltungsbeamten, die kostbaren Geheimnisse der Verwaltung freizulegen, und ist deshalb ein Verstoß gegen seine Verschwiegenheitspflicht nach § 37 BeamStG.

Das Beherrschen des Verwaltungsdeutschs ist eine Kunst. Verständlich ausdrücken konnten sich selbst meine Kinder in frühestem Alter („Paapaaah, ham, ham!!!“), aber alles ebenso vollständig wie unverständlich zu formulieren, erfordert schon gehöriges Können, Intelligenz und Erfahrung. Trotzdem hat bisher in unserer Hochschule Allgemeines Verwaltungsdeutsch (AVD) keinen Eingang als Pflichtprüfungsfach gefunden. Solange aber unsere Einrichtung mit halbherzigen Reformen ein so wichtiges Gebiet ausklammert, müssen dessen wichtigste Regeln den Studenten über dieses Fachmedium mit auf den steinigen, mit Bürgern gepflasterten Weg gegeben werden:

Regel 1: Vermeide Verben, nimm Hauptwörter!

Das Verb ist das Tätigkeitswort. Tätigkeit produziert Hektik, Hektik macht krank und der Beamte hat schließlich die Pflicht zu seiner Gesunderhaltung. Deshalb stehen wir in der Verwaltung den Tätigkeitswörtern feindlich gegenüber. Vor allem aber offenbart sich der Sinn unserer Aussage nicht sofort jedem X-Beliebigen, wenn wir die anmutig lückenlose Folge von Hauptwörtern nicht durch leicht enttarnbare Verben verwässern.

„Die Dozenten prüfen die Studenten auf ihre Kenntnisse.“ Die klare Aussage dieses Satzes grenzt schon ans Obszöne. Der Beamte, der sich so ausdrückt, hat den falschen Beruf ergriffen. Schon wegen seiner Kürze kann der Satz nicht in Ordnung sein. Und wo bleibt die Verschachtelung, die Genitivtreppe, die Streckformel, das Flickverb, das Passiv? Wer sein Handwerk versteht, schreibt: „Von den Dozenten wird vermittels verschiedener Fragen eine Prüfung der Studenten der Laufbahn der Beamten zwecks Feststellung ihrer Kenntnisse hinsichtlich der Beherrschung bestimmter Gebiete ihrer Ausbildung vorgenommen.“ Na? Alles klar? Nein? Eben! Wir lesen unseren eigenen Satz immer wieder und verstehen ihn selbst nicht mehr. Trotzdem fehlt nichts. Ein Meisterwerk!

Regel 2: Verwende immer Passiv, nie Aktiv!

Der Beamte leidet. Er leidet unter dem Wetter, der Nullrunde, dem langen Donnerstag und vor allem: unter dem Bürger. Das muss sich auch in seiner Sprache widerspiegeln. Darum verwendet er stets die Leideform, das Passiv. Völlig obsolet dagegen ist das Aktiv, denn Aktivität ist Tun, also Hektik, also Krankheit (s.o.). Außerdem wollen wir uns nicht mit dem Bürger auf eine Stufe stellen, der immer etwas tut, vor allem uns nerven. Wir dagegen lassen den Bürger möglichst in Ruhe und tun erst einmal nichts. Also Passiv.

„Seitens des Antragstellers ist erklärt worden, seinerseits werde die Vorlage weiterer Unterlagen noch diese Woche erledigt. Von ihm ist noch ergänzt worden, weitere Mitteilungen würden noch von ihm gemacht.“ Das ist Musik im Verwaltungsohr. Nur ein Neandertaler würde sagen: „Der Antragsteller sagte, er werde weitere Unterlagen vorlegen, und ergänzte, er werde sich in den nächsten Tagen wieder melden.“

Regel 3: Sage alles zumindest doppelt!

Im Rahmen unserer gemeinsamen Korrespondenz haben wir Ihnen mit Schreiben vom … schon schriftlich mitgeteilt, dass das Antragsverfahren vor Erlass der stattgebenden Zulassung keine nachteiligen Hindernisse ergeben hat.“

Allein ist man nichts. Das gilt auch für das Wort. Zudem muss man stets unterstellen, dass der Adressat begriffsstutzig oder doch zumindest vergesslich ist. Also bedarf es der ständigen Wiederholung und Erinnerung. Der Bürger wird es uns danken, wenn er nun erfährt, dass man gemeinsam korrespondiert (und nicht etwa jeder für sich) und dass man dabei auch etwas schriftlich und das sogar in einem Schreiben mitteilen kann. Ihn wird auch interessiert haben, dass das Antragsverfahren der Zulassung vorangeht, die Zulassung selbst etwas gestattet (und nicht etwa verbietet) und Hindernisse im Antragsverfahren für ihn nachteilig sind.

Regel 4: Verwende tautologische Begriffe, notfalls erfinde sie!

Der in der vorangehenden Regel enthaltene Erinnerungsservice gegenüber dem Bürger sollte sich möglichst nicht nur auf den Satz, sondern auch auf das einzelne Wort beziehen. Diese Sinnverdoppelung ist zwar an sich keine Domäne der Verwaltung: Den Augenoptikern, Hörakustikernund Haarfriseurenwerden wohl bald die Fleischmetzgerund Stromelektrikerfolgen. Auch außerhalb der Verwaltung haben mystisch Veranlagte eine Vorahnung, während es doch bekanntlich schon schwierig genug ist, eine Ahnung von etwas zu haben. Doch diese Begriffe verdoppeln ohne spezielle Absicht nur schlicht den Sinn. Die Verwaltung dagegen verfolgt damit weitergehende Zwecke, insbesondere den, den Bürger geschickt zu verwirren und so vom Eigentlichen abzulenken.

So schreibt sie dem Bürger und bittet listig um „Rückantwort“. Und schon ist die angestrebte Verwirrung da. Zu antworten wäre dem Bürger noch leichtgefallen, aber rückantworten? Das wäre die Antwort auf die Antwort, also die Replik. So hat man den Bürger mit der Suche nach der Antwort beschäftigt, auf die er scheinbar antworten soll, und von unnötigen Dummheiten abgehalten, wie z. B. Rechtsbehelfe einzulegen. Ähnliche Erfolge lassen sich z. B. auch mit rückerstattenerzielen.

Überlegene Verwaltungs-EDV, mit deren Hilfe man nicht nur programmiert (was aus dem Altgriechischen kommend etwa vorbeschrieben heißt), sondern sogar vorprogrammiert,und die Daten nicht nur speichern, sondern – wie man vielfach hört – sogar abspeichernkann. Und ist eine moderne EDV Bedingung für effektives Verwaltungshandeln oder wieder einmal nur eine Vorbedingung, also die Bedingung für eine Bedingung? Immerhin ist ein Beamter, wenn er über Initiative hinaus sogar Eigeninitiativeergreift, für seine Tätigkeit nicht nur verantwortlich, sondern sogar eigenverantwortlich.

„Das Vaterschaftsgutachten hat mit einer Sicherheit von 99,89 % ergeben dass Sie der Kindesvater sind.“ Eine solche Mitteilung stößt beim Adressaten in der Regel auf wenig Begeisterung, bedeutet sie doch langjährige Zahlungspflichten infolge oft nur weniger Minuten des Glücks. Dafür muss der arme Tropf doch wenigstens erfahren, wovon er denn nun eigentlich Vater ist. Und das hat er nun amtlich: von einem Kind!

Bescheidenheit dagegen drückt ein Sachbearbeiter aus, der sich an verschiedene Verwaltungsvorgänge zurückerinnert. Beseitigt diese Formulierung doch des Bürgers Befürchtung, der bekanntermaßen übermenschliche Verwaltungsbeamte habe gar übersinnliche Kräfte, insbesondere die, sich vorwärtszuerinnern.

Regel 5: Suche und schaffe Scheinsynonyme!

Ein guter Verwirrungserfolg lässt sich auch dadurch erzielen, dass man Worte synonym benutzt, die Unterschiedliches bedeuten. Voraussetzung ist jedoch, dass zwischen beiden Begriffen eine gewisse Bedeutungsähnlichkeit besteht, weil der Trick sonst sofort auffiele. Anscheinend ist in dieser Gruppe am gebräuchlichsten, anscheinend und scheinbar gleichzusetzen, die nur scheinbar dasselbe bedeuten.

Der Empfänger des Schreibens ist zu bemitleiden, das folgendes enthält: „Dasselbe Schreiben erhält auch das für Sie zuständige Jugendamt.“ Dasselbe Schreiben? Dasselbe bedeutet Identität. Also muss der Adressat das Schreiben in seinen Händen der Behörde wieder zurücksenden, damit diese das dann an das Amt weiterleitet. Wie soll er sich dann aber ggf. gegen das Schreiben wehren? Und der Adressat fragt sich weiter, warum die Behörde nicht einfach das Schreiben kopiert und so das gleiche Schreiben (mit demselben Inhalt) parallel an das Jugendamt gesandt hat. Und mit diesen Überlegungen haben wir ihn wieder geschickt vom Eigentlichen abgelenkt.

„Ihre o. g. Handlung stellt eine Straftat gem. § XY StGB dar.“ Der Angesprochene erschrickt, befasst sich mit seiner Verteidigung und hat deshalb kein Auge mehr für das Wesentliche. Unbedarft erkennt er nicht, dass ihm gar nichts vorgeworfen wird. Darstellen heißt etwas verkörpern, ohne es zu sein. Der Schauspieler stellt den Hamlet dar, ist es aber natürlich nicht. Folglich sind Handlungen keine Straftaten, wenn sie sie nur darstellen.

„Ihre Angaben über die bauliche Anlage konnten wir leider nicht überprüfen, weil durch Ihr Verhalten unser Sachbearbeiter nicht in das Gebäude hereingehen konnte.“ Der Adressat überlegt: Was hätte er machen müssen, um die Überprüfung zu ermöglichen? Er weiß es nicht. Keiner weiß es. Herbedeutet in Richtung zum Handelnden, hinvon diesem weg. Wollte der Sachbearbeiter in das Haus? So sieht es zunächst aus. Das kann aber nicht sein, denn dann hätte er hineingehen wollen. Um hereinzugehen hätte er aber genau besehen schon im Haus sein und auf sich selbst zugehen müssen. Doch wenn er schon im Hause war, warum konnte er dann nicht gleich die Angaben überprüfen?

Regel 6: Mache Dich nicht zum Sklaven der Zeit!

Mit Schreiben vom …hatten wir Sie um Vorlage Ihrer Gewerbeerlaubnis gebeten.Sollten sie dem nicht binnen 14 Tagen ab Datum dieses Schreibens nachkommen, untersagen wir Ihnen das Gewerbe.“ Verwaltungsbeamte haben andere Zeitbegriffe als Sterbliche. Soweit Zeit nicht durch eine Stechuhr messbar ist, vollzieht der Beamte mühelos den sog. time-warp (Zeitsprung). Was Albert Einstein mühsam kompliziert berechnen musste, vollzieht der Beamte täglich routiniert und treffsicher. Im o. g. Schreiben startet der gewitzte Sachbearbeiter in der Vorvergangenheit („hatten“), statt in der Vergangenheit („haben“). Geschickt verleitet er so den Adressaten zu der fruchtlosen Überlegung, welcher Vorgang der Vergangenheit nun diesem Bericht aus der Vorvergangenheit folgen mag. Es folgt aber nichts, sondern der beamtete Schreiber ist nur wie mit einer Zeitmaschine – schwupp! – in eine frühere Epoche ausgewichen.

Hiervon noch angeschlagen muss der Sterbliche nun ein weiteres Mal seine Minderwertigkeit spüren. Zwar wird ihm eine Frist eingeräumt. Trotzdem kann er der Gerwerbeuntersagung nicht mehr entgehen. Denn zu spät bemerkt er, dass die Behörde nicht angekündigt hat, dass sie erst nach Fristablauf untersagen werde, was ihm zumindest eine winzige, wenn auch nur theoretische Chance beließe, sondern sie untersagt, sie tut das also jetzt. Hier zeigt sich eben, dass in der Verwaltung schon längst die Zukunft Gegenwart geworden ist.

Regel 7: Benutze ruhig auch andere Tricks!

Beiliegend übersenden wir Ihnen die beantragte Genehmigung.“ Nach den Regeln der Grammatik bezieht sich ein Partizip immer auf das ihm am nächsten stehende Hauptwort. Deshalb stutzt der Empfänger. Sollten diesem Brief – dem trojanischen Pferd gleich – neben der Genehmigung noch Sachbearbeiter beiliegen? Der amtliche Wortlaut („beiliegend … wir“ = wir beiligend) ist unzweifelhaft. Zu erkennen ist zwar nichts, aber was heißt das schon: Wenn der Sachbearbeiter nie in seinem Büro zu sehen ist, warum dann hier im Couvert?

„Das Formular bitten wir, umgehend auszufüllen und die Unterlagen wieder zurückzusenden.“ Wer soll hier was machen? Der Bürger glaubt, er solle das Formular ausfüllen und dann alles zurückschicken. Aber da nimmt er sich wieder einmal zu wichtig! Er ist gar nicht angesprochen. In seinem Aktivismus hat er das Komma übersehen. Durch dieses geschickt gesetzte Satzzeichen wird „das Formular“ vom Teil der Infinitivgruppe zum Objekt des Satzes. Folglich wird das Formular gebeten, umgehend (was auch immer) auszufüllen. Das ist auch logisch, da für den Verwaltungsbeamten Formulare erheblich vertrauter sind als der Bürger und er sich folgerichtig bei wichtigen Aufgaben lieber an diese wendet.

Fazit

Wie man sieht, dient die Verwaltungssprache der Allgemeinheit und den menschlichen Beziehungen, also den Beziehungen zwischen Menschen, was im öffentlich-rechtlichen Über- / Unterordungsverhältnis (Staat – Bürger) eben die Beziehung zwischen Über- und Untermenschen bedeutet. Darüber hinaus dient sie nach Aussage vieler Behördenleiter auch den zwischenmenschlichen Beziehungen, also den Beziehungen zwischen Zwischenmenschen. Letzteres können nur jene sein, die im o.g. Sinne weder Über- noch Untermenschen, sondern eben etwas dazwischen sind. Diese Voraussetzungen erfüllen allein die Studenten. Somit lässt sich nicht leugnen, ja schon gar nicht ableugnen:

Das Verwaltungsdeutsch dient auch den Studenten.

Autor:

Dietrich G. Rühle

Von der Theorie in die Praxis – Der Erstversuch

Und dann ging es doch ganz schnell.

Während die Lernphase sich bis zu den Klausuren immer weiter in die Länge zu ziehen schien, vergingen die vergangenen zwei Wochen dank der ersten Prüfungen des diesjährigen FS 1 vergleichsweise wie im Flug. Dabei war es eine merkwürdige Erfahrung: Zum einen absolute Ruhe am eigenen Schreibtisch, kaum Kontakt zu anderen Menschen außerhalb eigener Lerngruppen. Selbst die Familie, für gewöhnlich eine Gruppierung von Personen, mit denen man zwar mäßig, aber eben regelmäßig zu tun hat (oder haben muss), fragte nach dem Wohlbefinden: „Man hört ja gar nichts mehr von dir“. Eben ein Klassischer Fall von „Eat, sleep, learn, repeat“. Zum anderen die Anspannung und Stresssituation am Morgen und Tag der Klausuren selbst. Inklusive dem bisweilen unbekannten Gefühl, nach der Klausur nicht ganz abschalten zu können und irgendwie „überdreht“ zu sein. Nur, um sich im Anschluss wieder der Ruhe und der Vorbereitung für die nächste Klausur hinzugeben.

Doch nun sind die ersten Klausuren der im Jahr 2018 ins Rennen gegangenen Bachelorstudiengänge geschrieben und so stellt sich die Frage: Wie gestaltet sich der Übergang in die Praxisphase? Was erwartet mich auf meiner Behörde, auch bekannt unter dem Namen „Stammdienststelle“, wie auf den Trennungsgeldnachweisen vermerkt.

Mit einer kurzen Verschnaufpause von einem Wochenende – abzüglich einer Stunde durch Zeitumstellung der Uhren auf die Sommerzeit – startete an diesem Montag die fünfmonatige Praxis. Und das mit einer gewissen Verwunderung:

Nachdem die Vormittagseinheit beendet war, rief niemand das eigene Kennzeichen aus. Ich hatte es wohl geschafft, einen Parkplatz zu erhaschen, der ein ganztätiges Parken gestattet. Ein Gefühl von Freiheit machte sich breit.

Wohlig ummantelt von diesem angenehmen Gefühl der Freiheit darf, nein muss man beinahe gespannt sein, welche weiteren bekannten Themen aus der Theorie in Mayen in der Praxis auftauchen und die erlernten Dinge festigen werden:

Wird der 16-jährige A mit einem geliehenen Fahrrad des B im Bürgerbüro auftauchen und einen Kaufvertrag gemäß § 433 BGB aufsetzen wollen?

Wird der Bundespräsident persönlich anrufen und fragen, ob er ein materielles Prüfungsrecht hinsichtlich der vom Parlament geplanten Gesetzesänderungen im kommenden Halbjahr besitzt?

Ruft der Abteilungsleiter an und bittet um genauere Informationen zur DIN 69901, da er plant, „so eine Art Projekt“ in die Wege zu leiten, ohne wirklich zu wissen, was eigentlich das Ziel ist?

Oder wird gar die Ortsgemeinde Mordor bemerken, dass sie gar nicht zum Auenland gehört, auch wenn sie im Bereich jener eine neue Grillhütte errichtet hat?

Es stehen spannende Wochen an. Das haben die ersten acht Monate in Mayen gezeigt. Schön, dass zu den vorgenannten Problemen der Behörden nun – für viele zum ersten Mal – endlich echte Fälle und Sachverhalte hinzukommen werden und erste Berufserfahrung gesammelt wird.

So wünscht ein FS 1-ler allen Kommilitoninnen und Kommilitonen viel Spaß in der ersten Praxisphase; und dem FS 2 viel Erfolg bei den anstehenden Prüfungen: Auch ihr könnt bald zurück ins Auenland – sprich die Heimat – und könnt die Feste feiern, die es im Moment ein wenig zurückzustellen gilt.

Autor:

Patrick Weyer

All Day – All In

(Dieser teils fiktive nicht ernst zu nehmende geistige Erguss entspringt der Feder eines frei arbeitenden Künstlers, der lediglich die Intention verfolgt, Fußstapfen in der breit gefächerten Mayener Satire-Szene zu hinterlassen.)

Der Schleier der Ungewissheit umhüllt mein Dasein wie das morgendliche Nebelkleid ganz Mayen.

Montag – 07:47 Uhr!
Nachdem ich tags zuvor die Dorfmeisterschaft im Eckenrechnen in meinem Heimatort Hintertupfingen für mich entscheiden konnte, betrete ich genauso angriffslustig die glorreichen Hallen des Bildungsinstituts, in der Überzeugung, diese Festung sobald einnehmen zu werden.

„Öffentliches Dienstrecht ist ein fairer Start in einen Montag“, denke ich und hänge geballt an den Lippen des Dozenten. Die ersten 5 Minuten gelingt mir dies auch bravourös, nur als ich mich im Rund umschaue und feststelle, dass der prozentuale Anteil an Einhörnern unter Pferden größer ist, als der Anteil an aufmerksamen Schülern an einem Montag in Mayen, verliere auch ich mich in meinen Gedanken und drifte ab in eine Welt, in der es für diese stets omnipräsente, nervende Check-24-Familie einfach so gar keinen Platz gibt.

Kurz bevor Außenminister Lukas Podolski den Nah-Ost-Konflikt mit einem dreifachen „Kölle Alaaf“ zu lösen vermag, reißt mich ein donnerndes „Stufenaufstieg !!“ aus meinem Tagtraum. Geistesgegenwärtig realisiert mein Hirn, dass jetzt nur das Erklimmen der Karriereleiter Thema sein kann und nicht einer dieser neuen, multifunktionalen Sitzlifte aus dem Hagebaumarkt, die das Treppensteigen vollends revolutioniert haben sollen.

Weit über 30 Jahre Dienst bis Beamte in Rheinland-Pfalz die Endstufe erreicht haben??? „Fair Play sieht anders aus!“ raunt es durch den Saal. Die Stimmung kippt. Der Dozent erkennt den Ernst der Lage und versucht sich an einem dieser „Beamtenwitze“, die für gelegentlich weniger Gelächter ernten als die Tagesschau. Auch diesmal wird der Bock nicht umgestoßen. Selbst die eine, die immer lacht, sinkt mit versteinerter Miene tiefer auf ihrem Stuhl.

Veranlasst von meiner inneren Uhr strecke ich meine rechte Knabenhand empor, gepaart mit der ständigen Angst, dass jeden Moment ein Falke hierauf landen könnte. Der Dozent erblickt diese und wirft mir in Erwartung einer Top-Antwort imaginär den Gesprächsball zu. Mit meiner Hermes-Versand-Einstellung („Wir haben ihr Paket einer vertrockneten Weinbergschnecke auf den Rücken geschnallt und wünschen toi toi toi“) liefer ich diese jedoch einfach nicht ab, sondern stelle die Frage, die jedem auf der Seele brennt, aber nur ich auszusprechen vermag. „Können wir eine 5 Minuten Pause machen?“ Leicht irritiert willigt der Dozent ein. Schlagartig werden Stühle gerückt und der Kursraum verlassen, sodass man meinen könnte Tech-Nick höchstpersönlich verteilt auf dem Flur Gratis-MacBooks. Ich schlürfe noch gerade den letzten Schluck meiner Hustensaft-Sprite Eigenkreation und begebe mich dann auch hinaus.

Im Dunst der Mensa-Fritöse erblicke ich die Warenauslage. Ähnlich unentschlossen wie im Lidl vorm Backautomat stehe ich den kulinarischen Leckerbissen gegenüber ohne mich letztendlich entscheiden zu können. Nun, dann lecke ich eben für den Rest des Tages weiter meinen Salzstein.

(Wir machen einen kleinen Sprung…)

Mittlerweile ist es 13:00 Uhr und alle so „Yeah und ab dafür !“. Auch ich kehre der Welt, die zwischen „fahrlässig“ und „grob fahrlässig“ unterscheidet, fürs erste den Rücken zu. Ich fahr lässig mit der rechten Hand am Steuer durch die City, während ich mit links meinen Namen in die Mayener Luftmassen male. Zuhause angekommen trete ich ein in meine vertrauten vier Wände.

Während im verregneten Mayen Tropfen sanft die Fensterscheibe küssen, lasse ich mich auf meiner Pritsche nieder, mümmel mich in die wärmende Benjamin-Blümchen-Wolldecke, greife zu meinen Unterrichtsmitschriften und tauche ein in die Bibliothek der Unlesbarkeit.

„Lex specialis derogat legi generali !“

„Klingt wie das Whiskey-Seminar, das ich mir dieses Jahr selbst zu Allerheiligen geschenkt habe“, denke ich, realisiere aber auch, dass ich hier im Trüben fische. Unter vollem Bewusstsein greife ich daher zu dieser roten, allwissenden Paragraphen-Bibel, wobei mich diese giftige Farbe der Warnung eigentlich abschrecken müsste. Tarzan-like kämpfe ich mich mittels Liane von Post-it zu Post-it durch den Paragraphen-Dschungel. Immerhin stelle ich fest, dass die Verknüpfung zwischen AVR und Gefahrenabwehrrecht engmaschiger ist als der Fahrradkorb meiner Mutter. Trotz alledem versinke ich weiter im Sumpf der Resignation und bin mir nun ziemlich sicher, dass das Kürzel „DVP“ auf dem Cover mich direkt anspricht mit den Worten „Du versagender Paragraphenvollzeitclown !“

Erschöpft betätige ich den Lichtschalter, entsende ein Stoßgebet in den Mayener Nachthimmel und mutmaße, ob ich als gestandener Mann fallen oder als ruhmreicher Held in heimische Gefilde zurückkehren werde.

Autor:

Maximilian Düpre