Aus dem Alltag in den Sachverhalt – So schnell könnte es gehen!

(Dieser Text kann Ironie enthalten. Der Wunsch nach „Viel Erfolg!“ vom Ende dieses Textes gilt in diesem Zusammenhang schon jetzt und explizit für alle Einsatzkräfte am morgigen Dienstag!)

 

Der fleißige Beamtenanwärter F. hat im August 2018 sein Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in der großen kreisangehörigen Stadt M. begonnen. Voller Tatendrang setzt er sich ab dem ersten Tag – und bereits direkt nach dem „Nach Hause kommen“ – an den Schreibtisch und lernt fleißig für seine anstehenden Klausuren im FS I. Ablenkungen kennt er nicht, dieses Studium möchte F. mit größtmöglichem Lerneinsatz, ohne jede Party, eben wie ein ganz normaler, junger Student absolvieren.

An einem sonnigen Dezembertag geht F. wieder einmal eilig nach Hause in seine angemietete Wohnung in der Stadt M., um zu lernen. An diesem Nachmittag entdeckt er jedoch einen Zettel an seiner Wohnungstür: „Bitte räumen Sie Ihre Häuser am 18.12.2018 bis 18:00 Uhr (…) Hinweis: Die Behinderung oder Nichteinhaltung der Anweisungen der Rettungskräfte (…) stellt nach dem (…) LBKG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.“

Die Stadt M. hat ihn darüber informiert, dass eine Fliegerbombe aus dem 2. Weltkrieg entschärft werden muss und er seine angemieteten Wohnräume verlassen muss. F. ist darüber gar nicht erfreut.

F. möchte nun unbedingt wissen, ob er sich an diese Anweisung halten muss, will er doch auch an diesem Abend, wie jeden anderen Abend der Woche auch, stundenlang lernen und sich nicht die Zeit mit seinen Kommilitonen in der Kneipe E. vertreiben. F. findet keinen Gefallen daran, ein Bier nach dem anderen zu trinken, Spaß zu haben und bei guter Musik laut mitzusingen. Paragraphen sind sein absoluter Lebensinhalt, da passt ihm diese Störung seines Lernplanes einfach nicht ins System.

F. erinnert sich an seine ersten Stunden im Fach Allgemeines Verwaltungsrecht, Privatrecht, Gefahrenabwehrrecht, als auch Gewerberecht. Letzteres Fach hatte er zwar nicht im FS I, sich das Wissen hierüber aber bereits vor Beginn des FS II im kommenden Sommer im Selbststudium angeeignet. Denn F. fragt sich bereits seit längerem, ob der Trunkenbold T., dem die Kneipe E. gehört, die persönliche Zuverlässigkeit besitzt, eine Kneipe zu betreiben.

Aufgabe:

  1. Handelt es sich beim Schreiben an der Haustür um einen Verwaltungsakt? Prüfen Sie gutachterlich alle Merkmale. Sollten Sie zu einem Ergebnis kommen, prüfen Sie doch bitte noch, ob das Schreiben auch etwas anderes darstellen könnte.
  2. Um welche Art von Vertrag handelt es sich hinsichtlich der Wohnung des F.? Und glauben Sie bitte nicht, es sei ein Kaufvertrag nach § 433 BGB. Erstens machen wir hier kein Kindergarten-Quiz und zweitens hat F. noch kein Vermögen, womit er sich eine Wohnung kaufen würde.
  3. Welche Argumente kann die Verwaltung der großen kreisangehörigen Stadt M. ins Feld führen, sodass F. endlich einmal feiern geht? Zielen Sie bei Ihrem Gutachten unbedingt auf die verschiedenen Gefahrenarten ab und prüfen Sie auch, ob sein Leben bei einem Glas Bier nicht vielleicht ein bisschen weniger gefährdet wäre. Tipps in die richtige Richtung geben wir sonst zwar nie, aber glauben Sie uns dieses eine Mal: Es könnte tatsächlich so sein!
  4. Prüfen Sie die Zuverlässigkeit des T., Besitzer des E. und richten Sie doch bitte gerade noch die passende Rechtsgrundlage zum etwaigen Schließen der Gaststätte nach, wenn Sie in dieser zweistündigen Klausur noch Zeit übrighaben sollten.

Viel Erfolg!

Autor:

Patrick Weyer

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